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Gemeinschaftsdienst

 

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.03.2019

 

Alle aktiven Mitglieder, im Alter von 18 bis 70 Jahren, haben pro Jahr insgesamt  6 Arbeitsstunden zur Instandhaltung und Pflege der Tennisanlage zu leisten.

 

Aktiv ist, wer mehr als zwei Mal pro Monat auf unserer Anlage Tennis spielt.


Diese Arbeitsstunden sind bei den geplanten Arbeitseinsätzen im Frühjahr und Herbst zu leisten, oder im Ausnahmefall in Abstimmung mit dem Platzwart.

 

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit € 6,50 pro Stunde festgesetzt und per Lastschrifteinzugsverfahren nach dem 15.11. des Kalenderjahres belastet.

Mitglieder, die nach dem 01. August eintreten, sind für das laufende Kalenderjahr vom Arbeitsdienst befreit.

 

 

 

Gez. Der Abteilungsleiter